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KG, 13.03.2002 - 23/29 Sch 20/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1059 Abs. 2 ZPO, § 1061 Abs. 1 ZPO, § 1063 Abs. 2 ZPO Art. 8 Abs. 3 Deutsch-Sowjetisches Abkommen über Allgemeine Fragen des Handels und der Schiffahrt vom 25.04.1958
Bildung des Schiedsgerichts: - Ablehnung, Ablehnungsgründe Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, ausländisch; - Vollstreckbarerklärung Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - fehlerhafte Bildung des Schiedsgerichts, ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.07.1999 - III ZB 21/98
Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im …
Auszug aus KG, 13.03.2002 - 29 Sch 20/01
Nach dem von der Antragsgegnerin mitgeteilten Sachverhalt liegt vielmehr klar zu Tage dass sie mit ihren Einwendungen im Ergebnis keinen Erfolg haben kann und dass Aufhebungsgründe nach § 1059 II ZPO somit nicht ernsthaft "in Betracht kommen" (vgl. BGH, NJW 1999, 2974; BayObLG, NJW-RR 2000, 807, 808). - BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88
Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen …
Auszug aus KG, 13.03.2002 - 29 Sch 20/01
Die Antragsgegnerin hat in ihrer Antragserwiderung (und in ihrer Schutzschrift vom 26. Juni 2001) aber nicht aufgezeigt, dass die Anerkennung des Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führte, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unter dem eingeschränkten Gesichtspunkt des ordre public international (vgl. BGHZ 110, 104, 106 f. = NJW 1990, 2199 m.w.N.) offensichtlich unvereinbar wäre. - BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99
Befangenheit wegen fehlerhafter Strafmaßzusage
Auszug aus KG, 13.03.2002 - 29 Sch 20/01
Auch Rechts- und Verfahrensfehler bieten regelmäßig für sich allein keinen Grund, die Unparteilichkeit der beteiligten Richter in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH, NJW 2000, 965, 966). - BayObLG, 24.02.1999 - 4Z Sch 14/98
Mündliche Verhandlung zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs
Auszug aus KG, 13.03.2002 - 29 Sch 20/01
Nach dem von der Antragsgegnerin mitgeteilten Sachverhalt liegt vielmehr klar zu Tage dass sie mit ihren Einwendungen im Ergebnis keinen Erfolg haben kann und dass Aufhebungsgründe nach § 1059 II ZPO somit nicht ernsthaft "in Betracht kommen" (vgl. BGH, NJW 1999, 2974; BayObLG, NJW-RR 2000, 807, 808).